Unsere Kanzlei übernahm die rechtliche Vertretung des Mandanten in einem Schadensersatzverfahren, das ein ausländisches Produktionsunternehmen mit einer slowakischen Tochtergesellschaft (nachfolgend „Gegenseite“) angestrengt hatte. Parallel vertraten wir den Mandanten in mehreren Verfahren zur Durchsetzung offener Speditionsrechnungen, die die Gegenseite einseitig mit ihren Schadensersatzforderungen verrechnet hatte.
Die beim Bezirksgericht Spišská Nová Ves eingereichte Klage sollte die Haftung für einen Schaden feststellen, der der Gegenseite durch den Verlust einer Sendung während eines vom Mandanten vermittelten Transports entstanden war. Zwei Lkw mit Waren im Wert von über 300 000 € verschwanden kurz nach der Beladung. Der Mandant hatte vertragsgemäß ein weiteres Unternehmen mit der Organisation des Transports beauftragt; dieses wählte wiederum den Frachtführer aus.
Der „papiermäßige“ Frachtführer war jedoch längst aufgelöst und insolvent, und eine Haftpflichtversicherung bestand nicht. Daher richtete sich die Haftung gegen alle übrigen an der Transportkette Beteiligten, einschließlich unseres Mandanten.
Im anschließenden Strafverfahren – in dem wir den Mandanten als Geschädigten vertraten – stellte sich heraus, dass es sich um einen Phantomtransport handelte: Ein Betrüger hatte die Identität eines auf einer Frachtenbörse registrierten Transportunternehmens missbraucht, Dokumente (Lizenz, Versicherungsnachweis) gefälscht und die Ware unter falscher Identität übernommen. Der Täter blieb unbekannt; das Verfahren wurde eingestellt.
Auch im Zivilprozess tauchten Fälschungen auf, etwa zu einem angeblichen Vergabeverfahren für den Transportdienstleister der Gegenseite bzw. ihrer slowakischen Tochter.
Die Vertragsbeziehungen waren weitgehend informell; Unterlagen waren unklar oder widersprüchlich. Bestellungen wurden von mehreren Stellen – darunter der slowakischen Tochter des Käufers – erteilt. Der eigentliche Auftraggeber war eine zweifelhafte Briefkastenfirma.
Trotz dieser Umstände gelang es uns in beiden Instanzen nachzuweisen, dass zwischen Mandant und Gegenseite kein unmittelbares Vertragsverhältnis bestand: Der Mandant handelte als Unterspediteur im Rahmen eines Speditionsvertrags, nicht als Frachtführer. Als Spediteur haftet er nicht für Transportschäden.
Die Klage wurde abgewiesen; die Gegenseite musste sämtliche Kosten des Mandanten tragen. Das Berufungsgericht Košice bestätigte das Urteil.
Eine anschließende Verfassungsbeschwerde der Gegenseite wies das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik als unbegründet ab.
Nach Rechtskraft des Urteils wurden ausgesetzte Verfahren wiederaufgenommen, in denen wir für den Mandanten offene Forderungen für organisierte Transporte von rund 100 000 € geltend machten. Ein Vergleichsvorschlag des Mandanten war von der Gegenseite zuvor abgelehnt worden.
In allen vier Verfahren wurde eine umfassende Beweisaufnahme durchgeführt, die ähnliche Dokumentationsmängel offenbarte wie im Phantom-Transport-Fall. Hauptschwierigkeit: Die meisten Bestellungen stammten von der genannten Briefkastenfirma.
Auch hier konnten wir die Haftung der ausländischen Muttergesellschaft herleiten, indem wir auf die gesetzliche Haftung des Empfängers für Verbindlichkeiten des Absenders gegenüber dem Frachtführer verwiesen und betonten, dass letztlich die Gegenseite von den Transporten profitierte.
Die Gerichte gaben sämtlichen Forderungen des Mandanten statt, sprachen die geltend gemachten Beträge zu und verurteilten die Gegenseite zur vollständigen Kostenerstattung. Die Urteile wurden in der Berufung bestätigt.