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Wir tragen Ihre Gesellschaft ins Partnerregister des öffentlichen Sektors ein. Professionell und rechtzeitig.

Wir reichen im Namen Ihrer Gesellschaft den Antrag auf die Ausstellung des europäischen Zahlungsbefehls auf dem zuständigen Gericht ein. Im Falle der Erhebung eines Einspruchs gegen den europäischen Zahlungsbefehl, der von einem ausländischen Gericht ausgestellt wird, vermitteln  wir für Ihre Vertretung im Verfahren einen qualifizierten lokalen Juristen.

Wir bereiten alle Dokumente für die Gründung einer Gesellschaft vor, fügen eventuelle Anmerkungen der beteiligten Subjekte ein, erledigen notwendige Genehmigungen und Zustimmungen und wir tragen die Gesellschaft ins Handelsregister ein. Professionell und rechtzeitig.

Wir bereiten den Vertrag über eine Immobilienübertragung vor, fügen eventuelle  Anmerkungen der Gegenpartei ein, autorisieren den Vertrag und wir vermitteln die Eintragung des Eigentumsrechtes in den Immobilienkataster.  Professionell und rechtzeitig.

Wir bereiten Verträge vor, fügen eventuelle  Anmerkungen der Gegenpartei ein und wir tragen Änderungen ins Handelsregister ein.  Professionell und rechtzeitig.

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Berník & Partners

Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN

Berník & Partners 2024

I. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft Berník & Partners und ihren Mandanten und finden ausschließlich und automatisch Anwendung, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises bedarf. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Berník & Partners und dem Mandanten ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB gilt auch für alle weiteren Verpflichtungen zwischen Berník & Partners und ihren Mandanten, ohne dass es eines weiteren ausdrücklichen Hinweises bedarf.

Anfragen von potenziellen Mandanten an Berník & Partners sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen, das die Gesellschaft Berník & Partners nach eigenem Ermessen unterbreiten oder ablehnen kann. Angebote, die die Gesellschaft Berník & Partners potenziellen Mandanten unterbreitet, sind unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Erteilung eines Mandats zu verstehen. Kein Angebot darf so ausgelegt werden, dass seine Annahme einen Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen begründet, es sei denn, dies wird im Angebot ausdrücklich angegeben. Broschüren, Präsentationen und andere Materialien von der Gesellschaft Berník & Partners haben keinen rechtsverbindlichen Inhalt und sind nicht verpflichtend.

 

II. VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON RECHTSDIENSTLEISTUNGEN

Mit der Erteilung eines Mandats erklärt der Mandant unwiderruflich und vorbehaltlos sein Einverständnis mit diesen AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (nachfolgend "Vertrag") kommt durch die Annahme des Mandats durch die Rechtsanwaltskanzlei Berník & Partners in schriftlicher Form, per Fax oder E-Mail zustande. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Mandats in jedem Fall ausschließlich im Ermessen von Berník & Partners, unabhängig von vorherigen Beziehungen mit dem Mandanten (konkretisierte Verpflichtung von Berník & Partners gemäß dem Vertrag, nachfolgend "Mandat" genannt).

Die Annahme des Mandats durch Berník & Partners wird mit deren Zustellung an den Mandanten wirksam, und deren Inhalt ist für den Vertragsinhalt maßgeblich. Enthält die Annahme Änderungen der Bedingungen des ursprünglichen Mandats (d. h. eine Präzisierung des Leistungsumfangs), gilt der Vertrag als geschlossen, sofern der Mandant nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Annahme Berník & Partners mitteilt, dass er an dem Vertrag zu den in der Annahme enthaltenen Bedingungen kein Interesse hat.

 

III. GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNGEN

Die Rechtsanwaltskanzlei Berník & Partners wird mit der gebotenen Sorgfalt im Einklang mit den Interessen und Anweisungen des Mandanten, den geltenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik sowie den geltenden Normen der Slowakischen Rechtsanwaltskammer handeln.

Zur Umsetzung der Mandate kann Berník & Partners auch Mitarbeiter oder andere sorgfältig ausgewählte qualifizierte Dritte einbeziehen.

Der Mandant ist verpflichtet, der Gesellschaft Berník & Partners jegliche notwendige Mitwirkung und Unterstützung zu leisten, wie beispielsweise die Bereitstellung vollständiger und genauer Tatsachen sowie die Vorlage aller relevanten Dokumente, die mit dem Mandat zusammenhängen und/oder von der Gesellschaft Berník & Partners in der geforderten Form verlangt werden.

Berník & Partners betrachtet die Erklärungen des Mandanten als tatsächlich und ist nicht verpflichtet, eigene Nachforschungen anzustellen. Der Mandant ist verpflichtet, alle von der Gesellschaft Berník & Partners bereitgestellten Informationen, Mitteilungen, Kontoauszüge, Schreiben und Dokumente sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben korrekt und vollständig sind. Sollte deren Inhalt nicht den aktuellen Tatsachen entsprechen oder unvollständig sein, ist der Mandant verpflichtet, die Gesellschaft Berník & Partners unverzüglich über notwendige Korrekturen oder Ergänzungen zu informieren.

Der Mandant ist verpflichtet, die Gesellschaft Berník & Partners unverzüglich über Änderungen seiner Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindungsdaten zu informieren. Dieselbe Verpflichtung gilt für alle Zeiträume, in denen der Mandant nicht erreichbar ist. Die vom Mandanten bereitgestellte Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindungsdaten gelten als korrekt, solange der Gesellschaft Berník & Partners keine Änderungen gemeldet werden.

Während der Dauer der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant wird der Mandant Gerichte, Behörden, Gegenparteien oder relevante Dritte nur in Abstimmung mit Berník & Partners kontaktieren.

Der Mandant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Berník & Partners keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von Berník & Partners anwerben oder beschäftigen.

 

IV. HONORARE UND KOSTENERSTATTUNGEN

Der Mandant ist verpflichtet, die mit der Rechtsanwaltskanzlei Berník & Partners vereinbarten Honorare, Erstattungen und Auslagen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu zahlen. Sollte zwischen Berník & Partners und dem Mandanten keine ausdrückliche Vereinbarung über die Höhe der Anwaltsvergütung getroffen werden, ist Berník & Partners berechtigt, entweder (a) die nach den geltenden slowakischen Vorschriften über die Vergütung von Rechtsanwälten berechnete Vergütung oder (b) ein allgemeines Stundenhonorar in Höhe von 120,00 EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer, falls anwendbar) in Rechnung zu stellen.

In gerichtlichen Verfahren, in denen Berník & Partners den Mandanten vertritt und die vom Gericht oder einer anderen Behörde zugesprochene Kostenerstattung die dem Mandanten in diesen Verfahren in Rechnung gestellten Gesamthonorare übersteigt, behält sich Berník & Partners das Recht vor, die Differenz in Rechnung zu stellen und einzubehalten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mandant verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten an dem Mandat durch Berník & Partners eine angemessene Vorauszahlung auf die Anwaltsvergütung zu leisten.

Der Mandant verpflichtet sich, alle mit dem Mandat verbundenen Kosten zu tragen, insbesondere Gerichts- und andere Gebühren, Kosten für Übersetzungen, notarielle Dienstleistungen und ähnliche Ausgaben, die unverzüglich auf Aufforderung von Berník & Partners im Voraus zu zahlen sind.

Sollte das Mandat länger als ein Kalenderjahr dauern, ist Berník & Partners berechtigt, die vereinbarte Vergütung einseitig jährlich anzupassen, indem die Inflationsrate des vorangegangenen Kalenderjahres, wie vom Slowakischen Statistikamt veröffentlicht, berücksichtigt wird.

Berník & Partners ist berechtigt, etwaige Forderungen dem Mandanten gegenüber einseitig mit jeglichen Verpflichtungen von Berník & Partners dem Mandanten gegenüber zu verrechnen, einschließlich solcher, die Zahlungen betreffen, die im Namen des Mandanten von Dritten eingezogen wurden.

 

V. HAFTUNG

Die Rechtsanwaltskanzlei Berník & Partners verpflichtet sich, dem Mandanten Rechtsdienstleistungen von höchster Qualität zu erbringen, garantiert jedoch in keinem Fall ein erfolgreiches Ergebnis für den Mandanten.

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Berník & Partners dem Mandanten gegenüber, gleich welcher Art, ist in jedem Fall auf den Netto-Rechnungswert der erbrachten Rechtsdienstleistungen beschränkt.

Berník & Partners schließt und unterhält eine solche Versicherung in Übereinstimmung mit den geltenden slowakischen Vorschriften, die die Ausübung des Anwaltsberufs regeln.

 

VI. GEISTIGES EIGENTUM

Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte aus der Erbringung von Rechtsdienstleistungen stehen Berník & Partners zu. Der Mandant ist berechtigt, die Ergebnisse der Dienstleistungen für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.

 

VII. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

Die Rechtsanwaltskanzlei Berník & Partners ist als Anwaltskanzlei mit Lizenz zur Berufsausübung in der Slowakischen Republik zur Vertraulichkeit gemäß Gesetz Nr. 586/2003 Slg. über die Rechtsanwaltschaft sowie gemäß den weiteren geltenden Vorschriften der Slowakischen Rechtsanwaltskammer verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für alle Informationen, die der Mandant Berník & Partners im Rahmen des Mandats zur Verfügung stellt. Alle vom Mandanten erhaltenen Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag verwendet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mandanten nicht an Dritte weitergegeben.

Berník & Partners ist berechtigt, personenbezogene Daten, die ihr anvertraut wurden, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten oder die Verarbeitung an Dritte in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu übertragen.

 

VIII. VERSCHIEDENES

Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass Berník & Partners eine Anwaltskanzlei mit Lizenz zur Berufsausübung in der Slowakischen Republik ist, deren Fachkenntnisse sich auf slowakisches Handels-, Arbeitsrecht und damit verbundene Rechtsgebiete konzentrieren. Dies schließt nicht notwendigerweise Fachkenntnisse im Strafrecht, Rechnungswesen, Steuerrecht und ähnlichen Bereichen oder in den Rechtsordnungen anderer Staaten ein. Berník & Partners behält sich hiermit das Recht vor, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen abzulehnen, wenn dies Fachkenntnisse in einem Bereich erfordert, in dem sie sich nicht kompetent fühlt.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Berník & Partners berechtigt ist, einzelne Handlungen der Rechtsdienstleistungen gemäß dem Vertrag durch einen qualifizierten Anwalt als Substitut auszuführen, ohne dass dadurch die Haftung von Berník & Partners berührt wird.

Berník & Partners behält sich das Recht vor, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Mandanten auszusetzen, falls der Mandant eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. In einem solchen Fall wird Berník & Partners nur dringende Handlungen ausführen.

Der Mandant stimmt ausdrücklich zu und gibt seine Zustimmung, dass Berník & Partners bei ihrer Arbeit Werkzeuge nutzt, die auf künstlicher Intelligenz basieren, wie ChatGPT, Microsoft Copilot und ähnliche. Berník & Partners verpflichtet sich, die Daten des Mandanten für diesen Zweck zu anonymisieren.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff "schriftlich" oder "in schriftlicher Form" die Kommunikation und Dokumente in Papierform sowie solche, die per E-Mail oder Fax übermittelt werden, verstanden.

 

IX. BEENDIGUNG

Der Mandant hat das Recht, den Vertrag jederzeit einseitig durch schriftliche Kündigung zu beenden, die Berník & Partners zugeht. Berník & Partners hat das Recht, den Vertrag einseitig durch schriftliche Kündigung zu beenden, die dem Mandanten zugeht, falls der Mandant mit der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag länger als 30 Tage im Rückstand bleibt.

Berník & Partners behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beenden, wenn unvorhergesehene Hindernisse vorliegen, die mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag unvereinbar sind.

 

X. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Der Vertrag sowie prävertragliche Rechtsbeziehungen zwischen Berník & Partners und dem Mandanten unterliegen und werden ausgelegt nach dem Recht der Slowakischen Republik. Im Falle von Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Wirksamkeit oder Auslegung, sind ausschließlich die allgemeinen Gerichte der Slowakischen Republik zuständig.

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